Lokal & Regional / Aachen

Wählertäuschung: Geldstrafe für Republikaner

(mik) 26.11.2009, 16:00

Düren/Aachen. Die rechtsradikale Partei «Die Republikaner» (REP) will sich für Recht und Ordnung einsetzen - doch am Donnerstagmittag blieb nach sieben Prozesstagen vor dem Amtsgericht Aachen vom schönen Schein wenig übrig.


Wegen Wählertäuschung im Rahmen des Erschleichens von Unterstützerunterschriften hat das Gericht nämlich ein REP-Mitglied zu einer Geldstrafe von 5400 Euro verurteilt. Bürger hatten gedacht, sie hätten nur für die härtere Bestrafung von Kinderschändern unterschrieben.

Kleine Parteien, die weder in Bundestag, noch im NRW-Landtag vertreten sind, müssen vor einem Wahlantritt Unterstützerunterschriften in den einzelnen Wahlkreisen sammeln, um kandidieren zu können.

Der nun Verurteilte hatte im Vorfeld der NRW-Landtagswahl 2005 mit einem weiteren REP-Mitglied und einem Bekannten in Aachen und Düren besagte Unterschriften gesammelt.

Vorgeworfen worden war den Männern, 136 Personen getäuscht zu haben. Laut Anklage trugen sich 44 Fälle in Düren und 92 in Aachen zu.

Weil sich einige Unterzeichner später beschwerten, waren im Wahlamt Ungereimtheiten aufgefallen. Die Polizei nahm Ermittlungen auf, und in über 60 Fällen zogen die Unterzeichner später ihre Unterschriften wieder zurück.

Von dem Trio und weiteren, bisher unbekannten Sammlern sei ihnen vermittelt worden, dass sie nur für die härtere Bestrafung von Kinderschändern unterschrieben hätten.

Solche Vorwürfe und Verfahren gegen die REP hatte es schon in Münster und Mülheim gegeben.

Der Beginn des Prozesses in Aachen hatte sich lange verzögert. Zuerst hatte der nun Verurteilte, der zudem der Glaubensgemeinschaft der Mormonen angehört, eine Missionsreise in England angetreten.

Dann war er sogar mit Haftbefehl gesucht worden, bevor er wieder in Deutschland ansässig wurde und Schwung in das Verfahren hätte kommen können.

Doch dann kam es wegen des anderen REP-Mitglieds in dem Trio zu Verzögerungen, denn gegen den Mann wird bis heute noch «gesondert ermittelt» - weil er sich ins Ausland abgesetzt hat, ist er laut Justiz «nicht auffindbar».

Seit dem 11. November gaben sich nun an sechs Verhandlungstagen zahlreiche Zeugen im Saal 2.020 des Amtsgerichtes die Klinke in die Hand. Nach drei Verhandlungstagen wurde das Verfahren gegen den zweiten Angeklagten, ebenso ein Mormone, aber kein REP-Mitglied, eingestellt. Ihm konnte als Helfer keine Wählertäuschung nachgewiesen werden.

Anders sah das die Richterin jedoch am siebten Prozesstag bei dem REP-Mitglied. Man habe Passanten mit dem Thema Kindesmissbrauch «ködern» wolle, statt deutlich zu sagen, worum es wirklich gegangen sei.

In 22 Fällen sah die Richterin dann tatsächlich eine «Täuschung» der und einen «Betrug» an den Unterzeichnern als erwiesen an. Vier Fälle davon hatten sich in Düren, 18 in Aachen zugetragen.



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