Lokal & Regional / Jlich

Regierung: Atomabfall-Transporte von Jülich nach Ahaus

19.01.2010, 17:55

Jülich. Die Bundesregierung hat Pläne für jahrelange Nuklearabfall-Transporte vom Forschungszentrum Jülich zum Brennelemente-Zwischenlager Ahaus im Münsterland bestätigt.


Hierfür lägen noch keine Transportgenehmigungen vor, teilte die Pressestelle des Bundestages am Dienstag in einer Antwort auf eine parlamentarische Grünen-Anfrage mit.

Das Forschungszentrum Jülich (FZJ GmbH) favorisiere die Verlegung des stark strahlenden Mülls nach Ahaus «aus sicherheitstechnischen und ökonomischen Gründen». Weitere hochgefährliche Abfall-Frachten aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Brennelemente sollen von 2015 an in La Hague (Frankreich) eingelagert werden. Die Brennelemente stammen aus deutschen Meilern.

Protest gegen die geplanten Transporte kam von den Grünen. «Atomtransporte sind immer gefährlich. Sie sind der Bevölkerung nicht zuzumuten. Das Material sollte in Jülich bleiben», sagte der Bundestagsabgeordnete Oliver Krischer.

Zudem soll, wie bereits bekannt, in den nächsten zehn Jahren schwächer strahlender Müll aus abgebauten Atomanlagen, Bauschutt, Putzlappen und Metallschrott nach Ahaus transportiert werden. Bei etwa 1800 Gebinden (Abfallpaketen) sei nach Betreiber-Angaben «realistisch im Mittel von ca. zwei Transporten pro Woche auszugehen», so die Bundesregierung. Sonstige schwach- und mittelradioaktive Abfälle des Forschungszentrums, die sich in Zwischenlagern am Standort Jülich befänden, sollten ins Endlager Konrad (bei Salzgitter) verfrachtet werden, sobald dieses «annahmebereit» sei.

Der Atomversuchsreaktor (AVR) in Jülich selbst wird seit März 2009 unter schwierigsten Bedingungen wieder abgebaut. Die Bundesregierung bestätigte, dass das Gelände um das Reaktorgebäude herum und unter den Fundamenten radioaktiv verseucht ist. Die Kontaminationen reichten zwar ins Erdreich und ins Grundwasser. Nach Gutachten - darunter eins des Bundesumweltministeriums - sei aber «im Zusammenhang mit den Abbaumaßnahmen eine Gefährdung des Anlagenpersonals sowie der Umwelt ausgeschlossen».



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