Nachrichten / Gesundheit

Gastronomie-Beschäftigte haben Anspruch auf rauchfreien Arbeitsplatz

(ddp) 22.05.2009, 11:18

Erfurt. Arbeitnehmer haben Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz.


Das gilt auch für Beschäftigte in Kneipen, Restaurants und anderen gastronomischen Einrichtungen, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied (Urteil vom 19. Mai 2009, AZ: 9 AZR 241/08).

Zwar habe das Bundesverfassungsgericht das von einigen Ländern verabschiedete Rauchverbot in sogenannten Einraum-Gaststätten für verfassungswidrig erklärt. Bis zu einer verfassungsgemäßen Neuregelung bleibe das Verbot jedoch zum Schutz vor den Gefahren des Passiv-Rauchens anwendbar, erläuterten die Arbeitsrichter. Im konkreten Fall war damit die Klage eines Berliner Spielcasino-Mitarbeiters erfolgreich.

Der Kläger war in einem Spielsaal mit Barbereich beschäftigt, in dem das Rauchen erlaubt war. Das Bundesarbeitsgericht entschied im Gegensatz zu den Vorinstanzen, dass der Arbeitgeber dem Beschäftigten einen rauchfreien Arbeitsplatz zuweisen müsse.



 

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