30.08.2010, 15:47
Mietauto ist kein «Jahreswagen aus erster Hand»
Hamm. Wer ein ehemaliges Mietauto verkauft, darf es nicht als Jahreswagen aus erster Hand mit nur einem Vorbesitzer anpreisen. Das wecke falsche Vorstellungen, hat das Oberlandesgericht Hamm in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az.: I-4 U 101/10) entschieden.