08.03.2010, 09:04
Kündigung nach Hotline-Anruf von Dienstapparat
Mainz. Arbeitgeber dürfen Beschäftigten, die gebührenpflichtige 0900er-Telefonnummern auf Unternehmenskosten anrufen, außerordentlich kündigen. Das gilt im Einzelfall auch dann, wenn die Arbeitnehmervertretung der Kündigung widerspricht, wie aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz hervor geht.