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Prozessgerangel um Kommunalwahltermin geht munter weiter
Von Martin Teigeler, ddp
Die nächste Entscheidung der Richter könnte sogar die Wahlchancen der NRW-Parteien bestimmen.
Am Dienstag (5. Mai, 10.30 Uhr) verhandelt der nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof über zwei Klagen von SPD und Grünen gegen die Kommunalwahlen am 30. August. In beiden Verfahren soll voraussichtlich noch im Mai eine Entscheidung verkündet werden. Das Gericht werde wohl im Laufe der Verhandlung einen Urteilstermin ankündigen, sagte ein Sprecher auf ddp-Anfrage. Die Opposition will den Wegfall der Stichwahlen kippen und eine Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Bundestagswahl am 27. September erzwingen. Bereits im Februar hatte das Gericht der CDU/FDP-Landesregierung verboten, die Kommunalwahlen gemeinsam mit der Europawahl am 7. Juni abzuhalten, da die Amtsperiode der Bürgermeister und Stadträte erst im Oktober endet. Daraufhin legte Innenminister Ingo Wolf (FDP) den 30. August als neuen Termin fest. Der kommunale Urnengang solle nicht im Bundestagswahlkampf untergehen, lautete die Begründung. Wohl eher selten in der NRW-Landesgeschichte hat ein schlichter Verwaltungsakt wie die Terminierung einer Kommunalwahl einen derart heftigen Dauerkrach ausgelöst. Selbst über die Befangenheit einzelner Richter - bislang ein Tabu im Landtag - wurde öffentlich gestritten. NRW-CDU-Generalsekretär Hendrik Wüst warf den Sozialdemokraten eine «Kampagne» und eine «Missachtung des Gerichts» vor. SPD-Landeschefin Hannelore Kraft beschädige «ohne Skrupel und aus reiner Parteitaktik ein Verfassungsorgan». Kraft verteidigte die Klage und eine Unterschriften- und Plakatkampagne der SPD gegen den zusätzlichen Wahltermin im Spätsommer. Die Koalition habe den Extra-Wahltermin mit strategischem Kalkül auf den 30. August gelegt - «wissend, dass das zu einer dramatisch niedrigen Wahlbeteiligung führt». Dieser Willkür-Vorwurf soll die Verfassungsrichter überzeugen. Vor allem die FDP fürchte offenbar eine hohe Wahlbeteiligung, sagte Kraft. Die Schärfe des Konflikts lässt sich nur mit der Nervosität der Parteien im Doppelwahljahr 2009/2010 erklären. Wer bei den Kommunalwahlen schlecht abschneidet, verfügt mit Blick auf die Landtagswahl 2010 über eine ungünstige Ausgangsposition. 2004 hatte der spätere Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) mit einem soliden Erfolg bei den Wahlen in den Städten und Gemeinden den Grundstein für seinen Wahlsieg 2005 bei der Landtagswahl gelegt. Die SPD fürchtet eine niedrige Wahlbeteiligung bei einem isolierten Kommunalwahltermin - und dies aus gutem Grund. In den vergangenen Jahren verlor sie in NRW meist dann Wahlen, wenn nur relativ wenige Wähler an die Urne gingen. Bei der Landtagswahl 2005 (63 Prozent Wahlbeteiligung) und bei den Kommunalwahlen 2004 (53,5 Prozent) zogen die Sozialdemokraten jeweils deutlich den Kürzeren. Bei Wahlen mit hohem Zulauf gewann in den vergangenen Jahren dagegen immer die SPD in Nordrhein-Westfalen. So wurde sie bei den Bundestagswahlen 2005 (Wahlbeteiligung in NRW: 78,3 Prozent) und 2002 (Beteiligung: 80,3 Prozent) jeweils stärkste Kraft. Als die Kommunalwahlen und die Bundestagswahl 1994 in Nordrhein-Westfalen letztmals am gleichen Tag abgehalten wurden, siegte ebenso die SPD. Darum soll 2009 ein gemeinsamer Wahltermin eingeklagt werden. Ob die neuen Klagen der Opposition Erfolg haben, gilt bei Beobachtern der Landespolitik als offen. Gerade die Debatte über die Befangenheit einzelner parteipolitisch aktiver Richter macht die Gerichtsentscheidung unkalkulierbar. Zu einem einmaligen Wahlmarathon in NRW könnte es kommen, falls SPD und Grüne vor Gericht nur die Wiedereinführung der Stichwahlen erreichen sollten. Dann würden die Bürger im bevölkerungsreichsten Bundesland innerhalb weniger Wochen dreimal zu Abstimmungen gerufen. Bei Kommunalwahlen am 30. August würden zwei Wochen später am 13. September die Stichwahlen für jene Bürgermeister- und Landrats-Rennen stattfinden, bei denen der führende Bewerber im ersten Wahlgang nicht 50 Prozent der Stimmen erreichte. Weitere zwei Wochen später findet dann am 27. September die Bundestagswahl statt. Auf den Dauerstreit vor Gericht könnten also Dauerwahlen in NRW folgen.
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